Vorraussetzungen für die ambulante gerontopsychiatrische Pflege

Wir sind anerkannter Fachpflegedienst für die ambulante gerontopsychiatrische Pflege der Krankenkassen. Die ambulante gerontopsychiatrische Pflege wird entsprechend zur somatischen häuslichen Krankenpflege auf der Grundlage des § 37 SGB V von den Krankenkassen finanziert.

Die entsprechende Verordnung für die ambulanten gerontopsychiatrischen Pflegeeinsätze kann über den Hausarzt ausgestellt werden, bedarf jedoch einer vorherigen Diagnosestellung über einen Facharzt (Ärzte f. Nervenheilkunde, Neurologen, Psychiatrie, oder psychotherapeutische Medizin, Ärzte m. Zusatzbezeichnung Psychotherapie)

Die Häufigkeit der Besuche orientieren sich an dem Bedarf der PatientInnen. Es können bis zu 14 Einsätze in der Woche für 45 Minuten täglich erfolgen. Die maximale Behandlungsdauer erstreckt sich über 4 Monate.